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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Verträge zwischen der Hundeschule „Natural Needs“, Inh. Leonie Dahlmann (nachfolgend „Hundeschule“ genannt) und deren Kunden/teilnehmende Hundehalter (nachfolgend „Kunden“ genannt), welche Leistungen der Hundeschule in Anspruch nehmen.
 
Etwaige abweichende Vertragsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist.
 
Sollten einzelne Klauseln der AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Klauseln der AGB hiervon unberührt.
 
1. Vertragsgegenstand und Änderungen
1.1 Gegenstand von Verträgen nach diesen AGB sind Einzel- oder Gruppentrainings, Coachings, Workshops, Seminare und/oder andere Leistungen für Hunde und Hundehalter (nachfolgend „Vertragsleistungen“ genannt)
1.2 Ein Rechtsanspruch auf einen Lernerfolg des Hundes besteht nicht, da der Erfolg durch die Umsetzung des Trainings durch den Kunden maßgeblich beeinflusst wird. Der Kunde ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Kursleiter zu unterstützen.

2. Teilnahmebedingungen
2.1 Mit der Teilnahme an einer Vertragseinheit erkennt der Kunde die AGB an.
2.2 Grundsätzlich kann jeder Hund, unabhängig von der Rasse und dem Alter, an den Vertragsleistungen der Hundeschule teilnehmen. Es gelten jedoch die unter Ziff. 2.3 bis 2.7 behandelten Einschränkungen.
2.3 Die Teilnahme des Hundes an einer Vertragsleistung der Hundeschule setzt einen Vollimpfschutz des Hundes voraus. Der Kunde erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Sollte dies bei Welpen noch nicht möglich sein, ist eine altersgerechte Impfung
Voraussetzung. Der Kunde erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Impfungen sind auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.
2.4 Die Teilnahme läufiger Hündinnen an Vertragsleistungen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule möglich. Informiert der Kunde die Hundeschule nicht über diesen Punkt, ist eine Kostenrückerstattung für Termine, die aus diesem Grunde nicht wahrgenommen werden können, ausgeschlossen.
2.5 Leidet ein Hund unter einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung, ist seine Teilnahme an Gruppenkursen ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Hundeschule vor Vertragsschluss über entsprechende Erkrankungen zu unterrichten. Nachfolgendes gilt, wenn eine solche Erkrankung erst nach Vertragsabschluss auftritt. Der Kunde wird in solchen Situationen den Entscheidungen der Hundeschule über die Teilnahme des Hundes Folge leisten.
2.6 Über anderweitige, nicht ansteckende Krankheiten des teilnehmenden Hundes ist die Hundeschule vor Beginn der Vertragsleistung zu informieren, wenn hiervon die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Spielen der Hunde abhängt bzw. abhängen kann. Insbesondere, wenn durch die einzelnen Übungen Verletzungen zu befürchten sind oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Hundes zu erwarten ist.
2.7 Kunden haben vor Teilnahme an einer Vertragsleistung die Hundeschule darauf hinzuweisen, ob für den angemeldeten Hund chronische Krankheiten oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Beißvorfälle) bestehen. Insbesondere ist die Hundeschule darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der Hund in der Vergangenheit bereits behördlich auffällig geworden ist und wenn behördliche Auflagen (z.B. Maulkorbpflicht, Leinenpflicht) für ihn bestehen.
2.8 Während des Unterrichtes sind Starkzwangmittel (Strom-, Stachelhalsbänder oder ähnliches) nicht geduldet! Des Weiteren ist der Umgang mit dem Hund durch Treten und Schlagen untersagt.
2.9 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die ausdrücklich den Besuch einer Hundeschule einschließt. Kunden, deren Hund bereits andere Hunde oder Menschen durch Bisse verletzt hat, egal wie stark und egal aus welchem Grund, haben die Hundeschule vor Vertragsschluss darüber zu informieren. Die Hundeschule wird dann im jeweiligen Einzelfall entscheiden, ob der Hund an einer Vertragsleistung teilnehmen kann.
2.10 Hunde können ausschließlich vom jeweiligen Tierhalter zu Vertragsleistungen angemeldet werden. Soll die Anmeldung und/oder die Teilnahme an einem Leistungsangebot durch eine andere Person erfolgen (nachfolgend Vertreter genannt), muss vor Beginn eine entsprechende Vollmacht auf Verlangen der Hundeschule vorgelegt werden. Der Vertreter muss durch die Haftpflichtversicherung des Hundehalters uneingeschränkt abgedeckt sein.
2.11 Das Betreten des Unterrichtsgeländes geschieht auf eigene Verantwortung und Haftung des Kunden, bzw. des Vertreters. Die Hundeschule empfiehlt angemessene Kleidung, insbesondere Schuhwerk, bei den Vertragsleistungen zu tragen.
2.12 Gäste oder Begleiter dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch die Hundeschule an der Vertragsleistung teilnehmen.    
2.13 Der Kunde bzw. Vertreter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bis 16 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Vertragsleistungen der Hundeschule teilnehmen. Der Erziehungsberechtigte hat den Minderjährigen zu beaufsichtigen. Personen ab 16 Jahren, die an einer Vertragsleistung allein teilnehmen wollen, müssen eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
2.14 Eine Teilnahme an den Vertragsleistungen ist auch ohne Hund möglich. 
2.15 Nimmt der Kunde gemeinsam mit seinem Hund an einer Vertragsleistung teil, bleibt der Hund in seiner Obhut. Der Kunde behält während dieser Zeit die Führung der Aufsicht über das Tier. Der teilnehmende Kunde ist angehalten, den Anweisungen der Hundetrainer Folge zu leisten.
2.16 Der Kunde ist für die Entsorgung des Hundekots verantwortlich (i.d.R. durch aufgeheben, eintüten und entsorgen).
 
3. Haftung
3.1 Der Kunde haftet für sämtliche von dessen Hund verursachten Sach- und Personenschäden während der Vertragsleistung gegenüber der Hundeschule und Dritten. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Hunde für einzelne Vertragsleistungen auf Geheiß der Hundeschule von der Leine gemacht werden oder wenn diese Schäden bei einzelnen gezeigten Übungen der Vertragsleistung entstehen.
3.2 Die Teilnahme einer Vertragsleistung entbindet nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB.
3.3 Der Kunde haftet auch für Schäden seines Hundes, die dieser aufgrund der Vertragsleistung selbst erleidet. Die Entscheidung über die Teilnahme des Hundes an einzelnen Übungen obliegt dem Kunden selbst. Ebenso haftet der Kunde für Schäden jeglicher Art, die dieser selbst durch die Vertragsleistung erleidet. Die Entscheidung über die eigene Teilnahme an einzelnen Übungen obliegt dem Hundehalter selbst.
3.4 Die Hundeschule haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Veranstaltungsteilnehmer oder deren Hunde verursacht werden.
3.5 Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt von jedem Kunden sowie dessen Gästen, Begleiter/n und/oder Vertreter/n auf eigene Gefahr.
3.6 Im Übrigen haftet die Hundeschule für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unabhängig von dessen rechtlicher Grundlage nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Sachschäden haftet die Hundeschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3.7 Sollte nicht der Vertragsteilnehmer selbst zu einer Kurseinheit erscheinen, sondern für diesen ein Vertreter, so verpflichtet sich der Kunde, den Vertreter über die Haftungsregelung umfassend zu unterrichten. Der Vertreter hat auf Aufforderung vor der Teilnahme den Haftungsausschluss gesondert zu unterzeichnen. Bei Nichtunterzeichnung ist der Vertreter von der Teilnahme ausgeschlossen. In einem solchen Fall wird die Kursgebühr nicht erstattet.

4. Kursablauf/-ort
4.1 Die einzelnen Vertragsleistungen finden bei jedem Wetter statt. Sollte eine Vertragsleistung wegen unzumutbarer Wetterbedingungen nicht stattfinden können, findet eine rechtzeitige Benachrichtigung seitens der Hundeschule an die Teilnehmer statt. Eine seitens der Hundeschule abgesagte Vertragsleistung wird nachgeholt.
4.2 Der Ort der Vertragsleistung, wird im Vorfeld mit den Kunden rechtzeitig abgesprochen
4.3 Die Dauer einer Vertragsleistung ist der Ausschreibung der Vertragsleistung zu entnehmen.

5. Rücktritt oder Verschiebung
5.1 Der Kunde kann vor Beginn der Vertragsleistung vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab 3 Tagen vor Beginn der Vertragsleistung erhebt die Hundeschule eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% der jeweiligen Gesamtkursgebühr.
5.2 Eine Absage oder Verschiebung der vereinbarten Vertragsleistung durch den Kunden muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird die Vertragsleistung voll angerechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweislich durch einen von ihm nicht zu vertretenden Vorfall kürzer als 24 Stunden vor Beginn der Vertragsleistung an deren Teilnahme gehindert wird. Der entsprechende Nachweis ist der Hundeschule gegenüber zu führen. Das Vorstehende gilt insgesamt nicht, wenn für den Kunden die Widerrufsfrist noch läuft und er durch die Absage sein Widerrufsrecht ausübt.
5.3 Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, insofern der Kunde gegen die AGB verstößt. Die Hundeschule erstattet in solchen Fällen auf pro-rata Basis die Kursgebühr.

6. Kosten und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise für die Vertragsleistungen finden sich auf unserer Homepage unter dem Button „Preise“. Die dort angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
6.2 Die vereinbarte Kursgebühr ist für die jeweils vereinbarte Vertragsleistung bar oder per Überweisung und im Voraus zu entrichten. Eine anderweitige Zahlungsmodalität bedarf der vorherigen Vereinbarung.

Die Bankverbindung lautet: DE77 8705 0000 1191 1537 00 Sparkasse Chemnitz.
6.3 Sollten für eine individuell vereinbarte Vertragsleistung Anfahrten von mehr als 10 km nötig sein, berechnet die Hundeschule zusätzlich zur vereinbarten Kursgebühr eine Anfahrtspauschale, welche vor Beginn des Kurses mit dem Kursteilnehmer vereinbart wird.

7. Film- und Tonaufnahmen
7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein von ihm und seinem Hund während einer Vertragsleistung aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite, der Facebookseite, der Instagram-Seite oder anderen sozialen Medien der Hundeschule, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Hundeschule zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf.
7.2 Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
7.3 Film/-Fotoaufnahmen durch Kunden während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.
7.4 Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einer Vertragsleistung klar zu äußern.
7.5 Die Bild- und Videomaterialien bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme Eigentum der Hundeschule und können durch diese veröffentlicht werden.


8. Urheberrecht
8.1 Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.

Stand: Mai 2022

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